Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

Strom im Quartier nutzen

Ab 2026 können Stromproduzierende ihren lokal erzeugten Strom noch weiter als nur in der unmittelbaren Nachbarschaft verkaufen. Mit der neu geschaffenen Möglichkeit einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) kann der Strom innerhalb des Quartiers oder unter Umständen sogar darüber hinaus verkauft werden. Eine LEG ist ein Zusammenschluss von Stromproduzierenden, Verbrauchenden und Speicherbetreibenden. Dabei ist es erlaubt, das öffentliche Verteilnetz der Localnet AG zu nutzen. Die Netznutzung wird, abghängig von der genutzten Netzinfrastruktur, zu 40% oder 20% rabattiert. 

Gemäss Gesetzgebung dürfen LEG nicht über eine Gemeindegrenze oder über eine höhere Spannungsebene als 16kV realisiert werden. Dies bedeutet, dass es im Versorgungsgebiet der Localnet gesamthaft 3 LEG Zonen geben wird. Die Bildung einer LEG ist jeweils innerhalb einer Zone möglich.


LEG gründen und abrechnen

Untenstehend finden Sie unseren LEG-Checker. Damit können Sie prüfen, welche Adressen zusammen eine Lokale Elektrizitätsgesellschaft (LEG) bilden können und welche Rabattstufe (40% oder 20%) bei der Netznutzung zur Anwendung kommt. 

Im Anschluss können Sie direkt eine LEG gründen.

Bitte beachten Sie, dass von der Anmeldung bis zum tatsächlichen Start 3 Monate Vorlaufzeit zum 1. des Folgemonats nötig sind - Beispiel: Anmeldung am 20. Januar 2026, Start: 1. Mai 2026.

Falls gewünscht, werden wir für Sie gerne die Abrechnung des LEG Stroms übernehmen, so dass Sie keine weiteren Zusatzaufwände haben. Die Dienstleistungsgebühr beträgt CHF 2.- exkl. MwSt. pro Messpunkt und Monat. Damit sparen Sie sich administrativen Aufwand und profitieren von einer professionellen Abrechnung aus einer Hand. Sie werden lediglich den entsprechenden Diensleistungsvertrag "solarsplit LEG" akzeptieren müssen. 


Ihr Ansprechpartner

Marcel Stalder

Leiter Marketing und Verkauf
E-Mail


Localnet AG
Bernstrasse 102
Postfach
3401 Burgdorf

Telefon 034 420 00 20

info@localnet.ch

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