Antrag zur Verwendung des Bilanzgewinnes Ruling Steuerverwaltung vom 12.09.2022 Die teilweise Steuerbefreiung auf den Geschäftssparten Strom und Gas wurde per Geschäftsjahr 2022 in dem Sinne eingeschränkt, dass aus den Gewinnanteilen aus diesen Sparten keine Ausschüttungen mehr zulässig sind. Um die Gesamtausschüttung an die Aktionärin gemäss den getroffenen Vereinbarungen mit dem Gemeinderat erfüllen zu können, wurde folgende Massnahme getroffen: Die per Gründung der Localnet AG vorhandene Unterbewertung wurde mit dem Geschäftsabschluss 2021 korrigiert (s. Jahresrechnung 2021). Die Summe der erfolgten Aufwertung und der Spartengewinne bis und mit 2021 werden gemäss Vereinbarung mit der Steuerverwaltung in eine sogenannte Kapitalreserve eingelegt. Aus dieser Kapitalreserve können zukünftige Gewinnausschüttungen aus steuerbefreiten Sparten vorgenommen werden. TCHF TCHF Verwendung des Bilanzgewinnes per 31.12.2022 Antrag des Verwaltungsrates Vortrag aus dem Vorjahr 96 Jahresgewinn 3’902 Bilanzgewinn 3’998 Entnahme freiwillige Gewinnreserve -56’119 Zuweisung gesetzliche Kapitalreserve 56’119 Entnahme gesetzliche Kapitalreserve 715 Total zur Verfügung der Generalversammlung 4’713 Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve -195 Dividendenausschüttung aus Bilanzgewinn -185 Ausschüttung aus gesetzlicher Kapitalreserve -715 Dividendenausschüttung Total -900 -900 Zuweisung an die freiwillige Gewinnreserve -3’515 Vortrag auf neue Rechnung 103 45 Jahresrechnung Localnet AG
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